Kategorie: Reverse Charge Verfahren / gilt nicht für Aussteller aus Deutschland

Wichtig ist die Hinterlegung einer Umsatzsteuer-ID des Leistungsempfängers. Nutzen Sie bitte hierfür das Kontaktformular

Bei nicht vorhandener Steuernummer müssen Sie zum Mietshop Deutschland gehen.  Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen Umsatz ausführt. In bestimmten Fällen verlagert sich jedoch die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Dies wird als „ Umkehr der Steuerschuldnerschaft “ oder „Reverse-Charge-Verfahren“ bezeichnet.

Im Anwendungsbereich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft fallen die in §  13b UStG Absatz 1 und Absatz 2 genannten Tatbestände.